Der Pflegedienst wurde seit seiner Gründung 1994 regelmäßig durch unabhängige Prüfinstitute, in den Bereichen Kundenzufriedenheit, Pflege, Behandlungspflege, Betreuung, Organisation, Mitarbeiterführung und auf die Einhaltung verschiedener, gesetzlicher Vorgaben in Qualitätsprüfungen überprüft. Dabei wurde uns immer wieder ein sehr hoher Qualitätsanspruch und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in allen Bereichen bescheinigt.
Qualitätsprüfungen und verliehene Auszeichnungen:
Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in Thüringen:
Unsere Einrichtung hat sieben Prüfungen in Folge, die Gesamtnote 1,0 erreicht!
Seit 2011 werden die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, in allen Pflegeeinrichtungen jährlich stattfindenden, unangemeldeten Qualitätsprüfungen (Transparenzprüfungen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit Schulnoten bewertet und veröffentlicht. So hat es das Pflege- Weiterentwicklungsgesetz, das am 01.Juli 2008 in Kraft getreten ist, im § 115 Abs. 1a SGB XI vorgesehen.